Allgemeine Geschäftsbedingungen der HellwegManager GmbH
(aktualisiert: 1.11.2023)
HellwegManager GmbH vermittelt spezialisierte Fach- und Führungskräfte an mittelständische Unternehmen in der Region Hellweg-Südwestfalen.
Bevor ein Kontakt zwischen beiden Seiten angebahnt wird, führt HellwegManager GmbH eine sorgfältige Auswahl potentieller Bewerber durch. Dies geschieht nach bestem Wissen. Danach werden diese ausgewählten Bewerber dem beauftragenden Unternehmen (Kunden) als Vorschläge für die zu besetzenden Vakanzen vorgestellt.
Die abschließende Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung tragen allein die den Arbeitsvertrag schließenden Parteien. Nach erfolgreicher Vermittlung kann HellwegManager GmbH keine Haftung für den Erfolg von Arbeitsverhältnissen oder den Verbleib von Vermittelten bei Kunden übernehmen.
HellwegManager GmbH haftet nicht für falsche und unwahre Angaben von Bewerbern und Kunden. Führen solche Angaben im Nachhinein zum Scheitern von Anstellungen, so ist eine Rückforderung von Vermittlungsprovisionen ausgeschlossen.
Auch wenn eine besondere Beratung von später Vermittelten erfolgt ist, haftet HellwegManager GmbH ebenfalls nicht für die Handlungen und Entscheidungen von Kunden gegenüber den Vermittelten.
Für die Bewerber ist die Vermittlung durch HellwegManager GmbH kostenfrei, es sei denn es werden im Auswahlprozess anderslautende, abrechnungsfähige Vereinbarungen schriftlich detailliert getroffen.
Für Kunden entsteht eine Vermittlungsprovision, deren Zusammensetzung ebenfalls im Auswahlprozess zu vereinbaren ist. Sie wird fällig an dessen Ende, nämlich nach der Vertragsunterzeichnung durch Kunden und Bewerber.
Beenden Kunden den Auswahlprozess oder in einem Zeitraum von drei Monaten kommt es nicht zur Unterzeichnung eines Anstellungsvertrags, so ist HellwegManager GmbH berechtigt, den eigenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Betrag setzt sich dann zusammen aus dem Stundensatz von € 150,00 netto für erbrachte Dienstleistungen und € 200,00 netto für jedes vorgestellte Bewerbungsprofil. Im Falle einer späteren Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages werden diese Kosten angerechnet.
Eine Person gilt dann als durch HellwegManager GmbH vermittelt, wenn deren Name, Adresse und / oder Kontaktdaten durch HellwegManager GmbH an den Arbeitgeber, dessen Vertreter oder an ein ihm wirtschaftlich oder persönlich verbundenes Unternehmen übermittelt wurden und / oder eine schriftliche oder persönliche Kandidatenvorstellung durch HellwegManager GmbH erfolgt ist, oder der Arbeitgeber, sein Vertreter oder das verbundene Unternehmen auf andere Weise über HellwegManager GmbH über die Wechselabsichten des Kandidaten informiert wurde. Die Provisionspflicht gilt für 3 Jahre.
Bei Vereinbarung einer Direktsuche erfolgt die Zahlung jedoch in drei Schritten: bei Beginn der Suche, bei Vorstellung von Kandidaten und bei Vertragsunterzeichnung. Der Zahlungsbetrag beträgt dann jeweils ein Drittel des für die Direktsuche vereinbarten Betrags. Nebenkosten werden nach Beleg mit dem 3. Drittel abgerechnet.
Gerichtsstand ist Soest in Nordrhein-Westfalen.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren AGB, dann wenden Sie sich hier direkt an HellwegManager GmbH.